INFORMATION ZUR SPENDENBESCHEINIGUNG
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als ehrenamtlicher Verein unseren Verwaltungsaufwand (auch aus Kostengründen) möglichst klein halten möchten und daher Spendenbescheinigungen lt. § 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV erst ab EUR 300 zuschicken. Für Spenden unter 300 Euro können Bankbelege eingereicht werden, es gelten folgende Voraussetzungen (§ 50 Abs. 2 EStDV):
- Der Einzahlungsbeleg als Ausdruck (bzw. der Überweisungsauftrag an die Bank) muss Name, Kontonummer, Buchungstag, die tatsächliche Durchführung der Zahlung und den Betrag der Spende enthalten.
- Auf dem Beleg muss der steuerbegünstigte Zweck, für den die Spende verwendet wird, vermerkt sein: zum Beispiel „Tierschutz/Elefantenschutz“ als mildtätiger Zweck.
- Falls Sie aufgefordert werden, die Zuwendungsbestätigung beim Finanzamt abzugeben, achten Sie bitte darauf, dass aus dem Beleg hervorgeht, dass der Verein von der Körperschaftsteuer befreit ist.
- Es muss erkennbar sein, ob es sich um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt.
„WENN DER LETZTE ELEFANT STIRBT, WIRD DIE ERDE VERDORREN“ …
… besagt eine afrikanische Redewendung. Bitte helfen Sie mit, dass es nicht dazu kommt, und unterstützen Sie uns dabei Elefanten und ihre Lebensräume zu schützen!